AGB
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Hinweis: Im Interesse der Lesbarkeit haben wir auf geschlechtsbezogene Formulierungen verzichtet. Auch wenn wir explizit nur die männliche Form gewählt haben, sind immer Frauen, Männer und wie auch immer geartete Geschlechterbezeichnungen gemeint.
Allgemeine Geschäftsbedingungen P.S. Connect für die Personalvermittlung
1. Geltungsbereich und Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen von P.S. Connect im Zusammenhang mit der Vermittlung von Personal (nachstehend: „Kandidaten“) an einen Auftraggeber (nachstehend: „Kunde“).
1.2 P.S. Connect schließt sämtliche Verträge mit dem Kunden ausschließlich unter Anwendung dieser AGB ab. P.S. Connect widerspricht ausdrücklich allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (P.S. Connect) ausdrücklich schriftlich anerkannt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
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2. Leistungsumfang
2.1 P.S. Connect rekrutiert, präsentiert und vermittelt Kandidaten mit dem Ziel der Beschäftigung (selbständig oder unselbständig) beim Kunden (nachstehend auch: „Direktvermittlung“).
2.2 P.S. Connect führt aufgrund der vom Kunden bekanntgegebenen Anforderungen und Angaben ein Auswahlverfahren durch und präsentiert dem Kunden geeignete Kandidaten.
In enger Absprache mit dem Auftraggeber platziert P.S. Connect geeignete Stellenanzeigen in relevanten Medien. Alle Kosten werden vor der Veröffentlichung dem Auftraggeber mitgeteilt und separat in Rechnung gestellt. Zusätzlich werden Fachtests, Assessments oder Development-Center nach Absprache mit dem Auftraggeber durchgeführt und separat berechnet.
Die Endauswahl eines Kandidaten obliegt dem Kunden.
​2.3 Es ist wichtig anzumerken, dass die von P.S. Connect durchgeführten Rekrutierungsleistungen die eigenständige Überprüfung und Validierung der Kandidatenprofile durch den Auftraggeber nicht ersetzen.
​P.S. Connect übernimmt keine Haftung für die Wahl eines Kandidaten durch den Auftraggeber. Auch trägt P.S. Connect keine Verantwortung für die Qualifikation, Eignung, Arbeitsmoral oder den Erfolg eines Kandidaten. Ebenso wenig garantiert P.S. Connect die Authentizität oder Richtigkeit der vom Kandidaten bereitgestellten Dokumente wie Arbeitszeugnisse. Die Informationen über Kandidaten, die P.S. Connect zur Verfügung stellt, basieren auf Angaben des Kandidaten oder Dritten wie früheren Arbeitgebern. Es kann daher keine Gewähr für die Genauigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen übernommen werden.
P.S. Connect gibt keine Zusicherungen bezüglich des Erfolgs der Kandidatensuche, insbesondere hinsichtlich der zeitnahen Identifizierung von Kandidaten, die exakt den Anforderungen des Suchauftrags entsprechen. Falls eine Position nach sechs Monaten nicht besetzt werden kann, besteht die Möglichkeit für den Auftraggeber, den Auftrag innerhalb einer Woche zum letzten Werktag der Woche zu beenden.
Im Falle eines vorzeitigen Abbruchs der Suche durch den Auftraggeber oder erheblicher Änderungen der Anforderungen behält sich P.S. Connect das Recht vor, eine Abbruchgebühr in Höhe von 40% des vereinbarten Erfolgshonorars zu erheben.
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3. Vertragsabschluss
3.1 Der Vertrag kommt durch die Unterzeichnung des Angebotes durch den Kunden oder der Auftragsbestätigung von P.S. Connect, jedenfalls aber durch die Einstellungszusage des Kunden oder die tatsächliche Aufnahme der Beschäftigung eines von P.S. Connect vermittelten Kandidaten beim Kunden zustande.
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4. Entgelt und Honoraranspruch
4.1 Für P.S. Connect entsteht grundsätzlich ein Honoraranspruch (i) bei Auftragserteilung, (ii) bei Einstellungszusage des Kunden an den von P.S. Connect präsentierten Kandidaten.
4.2 Für P.S. Connect entsteht auch dann ein Honoraranspruch, wenn (i) ein von P.S. Connect präsentierter Kandidat für eine andere Position als jene, für die er ursprünglich präsentiert wurde, beim Kunden (selbständig oder unselbständig) beschäftigt wird, (ii) ein von P.S. Connect präsentierter Kandidat vom Kunden einem Dritten präsentiert wird, der den Kandidaten (selbständig oder unselbständig) beschäftigt, (iii) die (selbständige oder unselbständige) Beschäftigung eines vom P.S. Connect präsentierten Kandidaten beim Kunden indirekt über einen Dritten erfolgt oder (iv) der Vertrag zwischen P.S. Connect und dem Kunden zum Zeitpunkt der Einstellungszusage oder der Aufnahme der (selbständigen oder unselbständigen) Beschäftigung - auch im Sinne von (i) bis (iii) - nicht mehr aufrecht ist und der Kunde oder Dritte mit dem präsentierten Kandidaten innerhalb von 6 Monaten nach erstmaliger Präsentation von P.S. Connect mit dem Kandidaten ein (selbständiges oder unselbständiges) Beschäftigungsverhältnis eingeht. Somit verpflichtet sich der Auftraggeber, P.S. Connect innerhalb von 2 Wochen nach Abschluss des Beschäftigungsverhältnisses schriftlich davon zu verständigen.
4.3 Die Fälligkeit und Höhe des jeweiligen an P.S. Connect zu leistenden Honorars ergibt sich (i) aus dem vom Kunden unterzeichneten Angebot oder (ii) der Auftragsbestätigung von P.S. Connect, (iii) bei Fehlen einer schriftlichen Honorarvereinbarung jedenfalls aber auf Basis von üblichen, angemessenen Konditionen von P.S. Connect (jedoch mindestens 22% des Jahresbruttoentgelts).
4.4 Hat sich ein von P.S. Connect präsentierter Kandidat bereits vor der Präsentation von P.S. Connect beim Kunden direkt beworben, so ist der Kunde verpflichtet, P.S. Connect unverzüglich, sprich binnen 5 Werktagen, darüber in Kenntnis zu setzen. Ab diesem Zeitpunkt wird P.S. Connect hinsichtlich dieses Kandidaten keine weiteren Vermittlungsleistungen mehr erbringen. Unterbleibt diese Mitteilung und erbringt P.S. Connect weiterhin Leistungen, so bleibt der Entgeltanspruch von P.S. Connect dahingehend aufrecht.
4.5 Sollte das Interview oder die Besetzung des Kandidaten aufgrund des Verschuldens des Auftraggebers verzögert werden und der Kandidat in weiterer Folge an einem Gespräch bzw. einer Beschäftigung nicht mehr interessiert sein, ist die vollständige vereinbarte Vergütung an P.S. Connect zu entrichten. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zu bezahlen.
4.6 Das Bruttojahresentgelt setzt sich aus dem in Aussicht gestellten bzw. mit dem Kandidaten vereinbarten Bruttojahresgehalt (Fixum) zuzüglich Überzahlungen, wie etwa Überstundenpauschalen sowie voraussichtlichen Erhöhungen im ersten Dienstjahr und der Zusage eventueller Provisionen, Bonifikationen und Zulagen im ersten Dienstjahr zusammen. Für die Verrechnung von Teilzeitpositionen wird das Bruttojahresentgelt auf Vollzeit hochgerechnet.
4.7 Das Honorar von P.S. Connect beinhaltet keine Kosten für Vertragserrichtungs-, Rechts- und Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Vertragserrichtung zwischen dem Kunden und dem Kandidaten. Zusätzliche, auf Wunsch des Kunden geschaltete Inserate und sonstige im Rahmen der Leistungserbringung notwendigen Spesen sind im Honorar nicht inkludiert und werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer an den Kunden verrechnet
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5. Fakturierung und Zahlungsbedingungen
5.1 Der Rechnungsbetrag ist gemäß des vereinbarten Zahlungsziels nach Rechnungserhalt ohne Abzüge spesenfrei an P.S. Connect zu bezahlen.
5.2 Beanstandungen des Kunden haben unverzüglich, spätestens eine Woche nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Die Fälligkeit des Gesamtbetrages bleibt davon unberührt.
5.3 Bei Zahlungsverzug ist P.S. Connect berechtigt, vom jeweils aushaftenden Betrag Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat sowie sämtliche mit der Einforderung des offenen Rechnungsbetrages entstehenden Kosten, wie insbesondere für Mahnungen durch Rechtsanwälte oder Inkassobüros und allfällige gerichtliche und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten zu verrechnen.
5.4 Die Aufrechnung gegen Ansprüche von P.S. Connect ist nur zulässig, soweit die Gegenforderungen entweder von P.S. Connect ausdrücklich anerkannt oder diese rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden.
5.5 P.S. Connect ist bei Zahlungsverzug des Kunden weiters berechtigt, seine Leistungen einzustellen und jenes Honorar, welches P.S. Connect bei vollständiger Erfüllung gebührt hätte, in Rechnung zu stellen.
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6. Beendigung des Vertragsverhältnisses
6.1 Die Vertragsbeziehung kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende schriftlich beendet werden, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
6.2 P.S. Connect ist berechtigt, den Vertrag auch vorzeitig ohne Einhaltung von Fristen oder Terminen aufzulösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn (i) der Kunde mit einer Zahlung an P.S. Connect trotz Mahnung mehr als 14 Tage in Verzug ist (qualifizierter Zahlungsverzug), (ii) der Kunde gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen beharrlich oder trotz Mahnung wiederholt verstößt, (iii) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Kostendeckung abgelehnt wird.
6.3 Bis zum Beendigungszeitpunkt vereinbarte Honorare, wie z.B. “Retainer/Anzahlung”, “ShortlistFee” und “Invitation-Fee” sowie etwaige Administrationsgebühren und Inseratkosten wie z.B. Webpackages sind P.S. Connect ohne Abzug zu bezahlen.
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7. Haftung
7.1 P.S. Connect wählt Kandidaten bezüglich ihrer generellen Eignung zur Erfüllung der Anforderungen des Kunden mit kaufmännischer Sorgfalt aus. P.S. Connect übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen und Unterlagen des Kandidaten.
7.2 Der Kunde prüft eigenverantwortlich im Rahmen seiner Auswahl die Eignung des Kandidaten. P.S. Connect haftet nicht für die getroffene Wahl des Kunden (Auswahlverschulden).
7.3 P.S. Connect haftet nicht für eine bestimmte Qualifikation des Kandidaten, sofern nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart ist. Weiters haftet P.S. Connect nicht für die Eignung für die vorgesehene Position, einen bestimmten Arbeitserfolg sowie das Vorliegen der arbeits- und aufenthaltsrechtlichen Bewilligungen.
7.4 P.S. Connect haftet nur insoweit, als P.S. Connect bei der Auswahl vorsätzliche oder grob fahrlässige Sorgfaltsverletzungen treffen und die mangelnde Eignung des Kandidaten nicht ohnehin für den Kunden erkennbar gewesen wäre oder war. Die Haftung von P.S. Connect ist jedenfalls auf den Betrag des Honorars pro Auftrag pro Position beschränkt, das gemäß dem Angebot gebührt.
7.5 Die Haftung von P.S. Connect für leicht fahrlässiges Handel sowie die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
8. Geheimhaltungsverpflichtung, Datenschutz, Direktmarketing
8.1 P.S. Connect und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, im Rahmen der Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Dies gilt unbefristet auch über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet sich, hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Arbeitskräften an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) zu halten. Nähere Informationen befinden sich in der Datenschutzerklärung von PS Consulting, die der Kunde zur Kenntnis nimmt.
8.3 Die von P.S. Connect an den Auftraggeber übermittelten Bewerbungsunterlagen bleiben Eigentum von P.S. Connect. Diese Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und bei Nichtverwendung unverzüglich an P.S. Connect zurückzugeben oder ordnungsgemäß zu vernichten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, weder die Bewerbungsunterlagen noch die personenbezogenen Daten der von P.S. Connect vorgeschlagenen Kandidaten an Dritte weiterzugeben, zu speichern oder zu vervielfältigen. P.S. Connect behält sich das Recht vor, die Kandidaten auch anderen Auftraggebern vorzustellen.
8.4 Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Angeboten und Informationen über die von P.S. Connect angebotenen Dienstleistungen auf elektronischem und postalischem Wege sowie der telefonischen Kontaktaufnahme durch P.S. Connect ausdrücklich einverstanden. Der Kunde kann dazu jederzeit seinen Widerruf unter dem Link Datenschutz P.S. Connect erklären.
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9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
9.1 Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen.
9.2 Für Streitigkeiten zwischen P.S. Connect und dem Kunden wird ein sachlich zuständiges Gericht vereinbart. P.S. Connect ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
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10. Sonstige Bestimmungen
10.1 Änderungen dieser AGB sowie abweichende einzelvertragliche Bestimmungen bedürfen zur Rechtsgültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Erfordernis der Schriftform.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder einer Einzelvereinbarung unwirksam sein, so bleibt davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine sinn- und zweckgemäße Regelung zu ersetzen.
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